top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tourismusfotografie, Interior Fotografie, Hochzeitsfotografie und damit zusammenhängende Dienstleistungen. 


1. Vertragspartner, Anschrift 


1.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Elisabeth Fotografie (nachfolgend „EF“) vertreten durch Elisabeth Toferer. 
Wohnhaft in:  5611 Großarl, Laireiting 12 
Telefon: +43 664 19 15 459 
Email: info@elisabeth-fotografie.com 
Web: www.elisabeth-fotografie.com 
USt.IDNr.: ATU75210647 


1.2 EF erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch EF bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 


1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 


1.4 Angebote von EF sind freibleibend und unverbindlich. 


2. Zahlung 


2.1 Bei einer Buchung ist keine Terminreservierungsgebühr nötig. Die Bezahlung erfolgt vor oder nach Lieferung der Fotos, je nach Vereinbarung. 


2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist EF berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. 


2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist EF - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. 


2.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. Die Bildnutzungsrechte sind der Rechnung zu entnehmen und einzuhalten.


2.5 Das Honorar versteht sich inklusive Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. 


2.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. EF behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 


2.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.  


3. Anfahrt und sonstige Kosten 


3.1 An- und Abreisen von EF erfolgen jeweils von Großarl aus. Reisekosten werden wie folgt berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR.  


3.2 Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Terminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.  


3.3 Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


4. Rücktritt des Auftraggebers 


4.1 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von EF vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an EF zu zahlen.  - Absage bis 30 Tage vor dem Termin: 20 % Ausfallshonorar werden in Rechnung gestellt. - Absage weniger als 30 Tage vor dem Termin: 30 % Ausfallshonorar werden in Rechnung gestellt. - Absage weniger als 10 Tage vor dem Termin: 40% Ausfallshonorar werden in Rechnung gestellt. 


5. Eigentumsvorbehalt 


5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren  (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von EF. 

 

6. Verlust und Beschädigung 


6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung digitaler Aufnahmen haftet XY nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet EF keinen Ersatz.  


6.2 Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet EF nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. 


7. Leistung, Gewährleistung und Haftung 


7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum (Bildgestaltung, Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen von EF, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von EF informiert. EF wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von EF eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß - Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber spätestens 6 Wochen nach dem Auftrag.


7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. EF ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. 


7.3 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch während Hochzeiten sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da dies die Arbeit vom EF beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von EF fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.  


7.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet EF nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 


7.5 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. EF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von EF kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei jeglichem Ausfall von EF wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückgezahlt. 


7.6 EF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. EF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erringen.  


7.7 EF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 


7.8 EF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der EF keine Haftung. 


8. Persönlichkeitsrechte und Bildrechte 


8.1 EF ist berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder unter gesonderter Einwilligung der Kunden zur Bewerbung ihrer Tätigkeit - Social Media, Website, Hochzeitsblogs, Werbung, Fotobücher, etc.) zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von EF seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie 
auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.  


8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von EF verarbeitet werden. Gesonderte Einwilligung des Kunden erforderlich schriftlich oder mündlich.


8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie Leistungsschutzrechte stehen EF zu und bleiben bei EF.  


8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch EF an den Auftraggeber übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger und gut lesbarer (sichtbarer) Hinweis (unmittelbar beim Lichtbild) auf das Urheberrecht von EF zu machen.  


8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Eigengebrauch im Privaten oder Gewerblichen Bereich. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an EF über.  


8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der EF bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch EF.  


8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet. 


8.8 EF archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. 


9. Nebenpflichten 


9.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält EF diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. 


10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand 


10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Salzburg-Umgebung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Salzburg-Umgebung.

 
10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von EF auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, 
Video, etc.).  


11. Datenschutz 


Der Auftraggeber nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass EF damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat: EF als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt: 
1. Zweck der Datenverarbeitung: 
EF verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der vom Auftraggeber angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken von EF, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke von EF. 
2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: EF verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-MailAdressen und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen. 
3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Auftraggebers namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.  
4. Speicherdauer: 
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von EF nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, 
gespeichert.  
5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: 
Nach geltendem Recht ist der Auftraggeber unter anderem berechtigt - zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten EF gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten - die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen - von EF zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken - unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen - Datenübertragbarkeit zu verlangen - die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.


6. Kontaktdaten des Verantwortlichen: 
Sollte der Auftraggeber zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografen wenden. 

Ringe

AGB

Ringe

ELISABETH FOTOGRAFIE.

Laireiting 12

5611 Grossarl

AUSTRIA

LET'S BE FRIENDS ON

SOCIAL MEDIA

  • Facebook
  • Instagram
bottom of page